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Simon-Verlag-BW in seinem neuen Standpunkt

 

Seit dem 01. September 2023 hat der Simon-Verlag für seine Geschäfte die folgende Adresse:

 

                                                           Elisabeth Simon

                                                           Stiftungsresidenz Luisental

                                                           Brucknerstr. 15

                                                           App. 213

                                                           28359 Bremen

                                                           Tel.: 0421/2382-324

 

Alle Anfragen und Vorschläge jetzt bitte an diese Adresse. Wer war Bruckner? Der jetzt seinen Namen für den neuen Ort des Verlages gibt. Bruckner steht auf der Schwelle zwischen Klassik und Moderne und hat mit seinen sieben (oder eventuell elf) Sinfonien die moderne Musik stärker geprägt als wir ahnen. Der große Dirigent Thiemann will dieses Erbe jetzt für die deutsche Musik sichtbar machen. Er nutzte die Pandemie um mit der Einspielung des gesamten Bruckners zu beginnen.

Wir können uns also darauf freuen, in einigen Wochen, alle Werke von Bruckner hören zu können.

Dieser tief religiöse Musiker, mit seiner wunderbaren Musik, soll der Wegweiser des kleinen Simon-Verlages werden.

 

 

 

 

Wir schicken jeden Titel versandkostenfrei, selbst wenn Ihr Buchhändler das Buch nicht besorgen möchte.

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Sie finden uns Halle 2 Stand D403

 

Lesungen:

Brezel, Feder, Klage, Pause, Firlefanz ‒ Literarische Fußstapfen Walter Benjamins

Begnadeter Erzähler und Influencer für junge Menschen

Veranstalter: Simon-Verlag für Bibliothekswissen

Kurzbeschreibung

Ein Vierteljahrhundert hat der Literaturwissenschaftler und Deutschlehrer Roland Jerzewski Schülerinnen und Schüler in Berlin und München mit relativ leicht zugänglichen Texten Walter Benjamins aus der "Berliner Kindheit um 1900" und mit einigen seiner "Denkbilder" bekannt gemacht. Entstanden sind daraus Schreibversuche, die zu einem veritablen Kompendium jugendlichen Fabulierens gebündelt - ein vielstimmiges Angebot für ein literaturinteressiertes Publikum darstellen. Im Zentrum steht diesmal nicht der subtile Philosoph, sondern der begnadete Erzähler Walter Benjamin. Der Band lenkt unseren Blick in eine von Benjamins Texten angeregte Schreibwerkstatt. Dabei kann man dem Duft von "Café crème" in einem Pariser Bistrot nachspüren, hoch über Neapel ungehemmt "Frische Feigen" vertilgen, im Märchenwald vom rätselhaften "Maulbeer-Omelette" kosten oder am "Wintermorgen" mit dem Bratapfel aus der Ofenröhre zugleich in verborgene Schichten des eigenen Lebens eintauchen. Walter Benjamin als kostbarer Wegbegleiter, sobald man sich einmal auf ihn eingelassen hat! .

Mitwirkende: Roland Jerzewski

 

Annas Blut oder Mit dem Wind segeln kann doch jeder 

Leukämie und was nun? Ein Mutmacher!

Veranstalter: Simon-Verlag für Bibliothekswissen

Kurzbeschreibung

Was ist, wenn nur Alleinsein dein Leben rettet? Sie ist erfolgreich, beliebt und Mittelpunkt jeder Party. Anna, die lebenslustige Wettermoderatorin, träumt von einer Segelreise mit ihrem Mann über den Atlantik. Als sie die Diagnose Blutkrebs erhält, muss sie für mehrere Wochen ins Krankenhaus. Anna überlebt die lebensnotwendige Transplantation ihres Knochenmarks, doch danach ist alles anders. Anna muss sich von anderen Menschen isolieren. Sie kann nicht mehr arbeiten und die geplante Seereise findet nicht statt. Doch Anna gibt nicht auf und sucht ihren Weg in ihr neues Leben.

Mitwirkende: Annette Mertens

 
 
 
Zwischen Öffentlich und Privat
2015
243 Seiten
softcover
ISBN 978-3-940862-77-8
18,00
Bestellen Sie jetzt

Im ersten Teil des Buches (Horvat) stehen Fragen der Privatsphäre der Nutzer, des Urheberrechts, der Informationsgerechtigkeit und des grenzüberschreitenden Datenverkehrs im Mittelpunkt. Der zweite Teil setzt sich mit dem e-book auseinander, dessen Einführung (Verleihrecht) durch Hindernisse im juristischen Bereich und der staatlichen Definition des e-book als Datensammlung erschwert werden. Letztlich geht es um die Definition des Buches als Kulturgut und Wirtschaftsfaktor. 

Mit großer Sachkompetenz verfolgen die Autorinnen, zwei international bekannte Wissenschaftlerinnen die gegenwärtige Entwicklung von Bibliotheken und dem Buchmarkt und bieten zahlreiche Anregungen zum zeitgerec hten Umgang mit neuen Technologien.

Rezensionen

Rezension Zukunft der Bibliotheken Weitgehende Abhängigkeit von Auseinandersetzungen mit den Verlagen Aleksandra Horvat und Daniela Ziv- kovic: Zwischen Öffentlich und Pri- vat: Bibliotheken in der Zeit des e- books. Simon Verlag für Bibliotheks- wissen (2015), 243 Seiten, ISBN 978-3-940862-77-8, Softcover, 18 Euro - als e-book ISBN 978-3- 940862-88-4, 12 Euro D ieses ursprünglich in kroatischer Sprache verfasste Buch von 2012 ist in seiner deutschen Überset- zung eine Bereicherung der europäischen Diskussion über die Privatisierung im modernen Bibliothekswesen. Wie weit in absehbarer Zeit die Existenz so man- cher Bibliothek auf dem Spiel steht, ist die spannende Frage. Diese stellt sich seit einigen Jahren auch den Berufsanfän- gern, deren Zukunft besonders gefähr- det ist. In diesem Punkt sind die Auto- rinnen eher zuversichtlich. Genau genommen besteht dieses Buch aus der Behandlung zweier The- men, dem von A. Horvat zum Thema „Bibliotheken zwischen Öffentlich und Privat“ (Seiten 13-114) und dem von D. Zivkovic zum Thema „Das e-book“ (Seiten 115-226). Im Vorwort (Seite 9) wird manife- stiert: „Die grundlegende Aufgabe der Bibliothekare ist, den freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen.“ Dabei wird kritisch angemerkt, dass die Verla- ge bei e-books den Bibliotheken den Erwerb und die Ausleihe dieser Medien- art verweigern: „Dieses stellt die tradi- tionellen Aufgaben und Funktionen von Bibliotheken in Frage“ (Seite 10). Auch wenn das für sich betrachtet keine neue Erkenntnis ist, so sind die Texte der bei- den Autorinnen Inhalte des Studiums des Bibliothekswesens an der Philoso- phischen Fakultät der Universität Zag- reb, die sich konkret mit den damit zusammenhängenden Fragen und ihren Konsequenzen auseinander setzen. Das „Recht auf Vergessen“ (Seite 93) enthält sehr bedenkenswerte Überle- gungen, auch oder weil es dort schon im ersten Satz heißt: „Alle Informationen, die im Web postiert werden, bleiben auf ewig verfügbar...“, obgleich die Behaup- tung „Die digitale Umgebung ist durch ein einwandfreies Gedächtnis gekenn- zeichnet“ vor nicht allzu langer Zeit bezweifelt wurde und digitale Doku- mente als wenig archivtauglich galten. Sicherlich gibt es aktuell einen harten Kampf um persönliche Daten und das Recht auf Löschung im Netz, obwohl gerade Bibliotheken mit Recht dagegen gekämpft haben, indem sie auch umstrit- tenen Bücher für die Nachwelt aufhoben und in ihren Katalogen verzeichneten. Mit Recht wird daran erinnert, dass „die FBI-Beamten in den siebziger Jah- ren des letzten Jahrhunderts amerikani- sche Bibliotheken mit der Forderung nach Informationen über das, was die Benutzer lasen, konfrontierten“ (Seite 13). Das wurde allerdings bekannt, weil sich die Bibliothekare vehement dage- gen wehrten. Die Gefahr solcher Aus- spähungsversuche ist heute nicht gerin- ger, aber oft latenter und damit gefährli- cher. Überlegungen zu Persönlichkeits- rechten (Seite 34), „Recht auf Privatsphäre“ (Seite 37), „Das Recht auf Ehre und Ansehen“ (Seite 39) und „Das Recht am eigenen Bild (Stimme)“ (Seite 40) werden näher beleuchtet. Dabei wird rasch deutlich, wie sich die juristischen Rahmenbedingungen durch die Gesetz- gebungen im europäischen Raum und in den einzelnen Ländern permanent ändern. Hier sind diejuristen seitJahren gezwungen, auf die technischen Verän- derungen und die sozialen Verschie- bungen immer neu zu reagieren. „Die Geheimhaltungspflicht von Benutzerdaten gehört in der Regel zum Ethikkodex dieses Berufes.“ Das wird auf Seite 43 postuliert und mit der Beru- fung auf CILIP (Seite 45) untermauert. Der Frage, ob CCTV (Seite 50) in Biblio- theken zulässig ist, wird kritisch nach- gegangen, und dabei festgestellt: „Die unerlaubte Aufnahme ist in Kroatien auch durch das Strafgesetz verboten“ (Seite 51). Das ändert nichts daran, dass „zum Schutz des Raumes und der Aus- rüstung“ nur über Videoüberwachun- gen informiert werden muss (Seite 52). In diesem Zusammenhang wird auch die Erfassung biometrischer Daten ventiliert - mit dem Fazit, dass dieses heute noch für „Schulen und Bibliotheken weitge- hend zu teuer“ sei (Seite 57). Frau Horvat schreibt auf Seite 69: „Werden dem Namen und der Anschrift eines Benutzers die Angaben über die von ihm ausgeliehenen Titel und die von ihm in einem bestimmten Zeitraum ver- langten Informationen beigefügt, kann man sich ganz einfach ein Urteil über eine Person, ihre Vorlieben, Interessen und Lesegewohnheiten bilden.“ Solche Urteile und Vorurteile sind höchst gefähr- lich, weil oft irreführend, denn man muss kein Rechtsradikaler sein, um Hitlers „Mein Kampf“ zu lesen. Im Rückblick auf die Entstehung des e-books wird es „vor allem als eine elek- tronische Version des gedruckten Buches wahrgenommen,..." (Seite 121). Darum sollte es „als eine Einheit... mit eigener ... ISBN ... gekennzeichnet werden. (Seite 122). Auf Seite 123 heißt es: „Ein guter e-Reader soll... die digitale Rech- teverwaltung (DRM) ermöglichen. Da aber einige Verlage sowohl „für die gedruckte als auch die elektronische Aus- gabe ... die gleiche ISBN“ vergaben, drängte man später auf die Trennung zwischen ISTC mit einheitlicher Num- mer der Verlagsprodukte gleichen Inhalts und individueller Manifestationen bei den ISBN-Vergaben. Das ist bemerkens- wert, weil die Verlage später Wert darauf leg- ten, e-books nicht mehr als „Bücher“, sondern als Dateien zu deklarieren, um sie nicht mehr verkaufen zu müssen, sondern nur noch aus- zuleihen. Der Rezensent ist sich nicht sicher, wie viele Leser dieses Buches die Brisanz der Aus- sage: „e-Ausleihe ist nicht eine Form des Ver- triebs, ... sondern eine Art e-Dienstleistung“ (Seite 160) sofort erkennen. Denn auch die fol- genden Seiten machen nur begrenzt deutlich, dass die Besitzer der Verwertungsrechte Wert darauf legen, dass e-books keine Bücher im her- kömmlichen Sinne sind. Wenn aber Biblio- theken gar keine Erwerbungspolitik im her- kömmlichen Sinne mehr betreiben können, haben die meisten von ihnen ein grundsätzli- ches Problem, weil sie Geld investieren, ohne damit eine „Bibliothek“ mit einem eigenen cha- rakteristischen geistigem Eigentum aufzubau- en. Auf Seite 168 heißt es sogar: „Die Archi- vierung des von einer Bibliothek beschaffenen (beschafften] Titels ist die Aufgabe des Verle- gers bzw. des Vertreibers. “ Die Aufzählung der Vielzahl an Geschäfts- modellen beim Informationserwerb ohne wirk- lichen Bestandsaufbau in Ländern wie Kroati- en, Australienjapan, Kanada, Neuseeland usw. insbesondere mit Blick auf das so genannte Pflichtexemplar zeigt, wie unübersichtlich die Situation bislang war und wie rasant sie sich weiter verändert. Ein Lichtblick ist das Kapitel „Bibliotheken als Verlage“ (Seite 189), zum einen durch den Rückgriff auf die Bibliothek von Alexandria als berühmtestes Beispiel „für eine Bibliothek als Verlag“ (Seite 190), zum anderen durch Erör- terungen zu „Doktorarbeiten als wissen- schaftliche e-books“ (Seite 193). Obgleich es auf Seite 191 heißt: „Die Bibliotheksgesetze berücksichtigen das Verlagsgeschäft der Biblio- theken als Rechtspersonen nicht“, werden hier Chancen für die Zukunft der Bibliotheken gese- hen. Der Rezensent kann die folgenden Sätze nicht nachvollziehen: „Dank Google (gemeint ist Google Search) wurden Bibliotheken zu Ver- lagen im weitesten Sinne des Wortes“ (Seite 195). Dies wird auf Seite 197 dahingehend prä- zisiert, dass sich Google verpflichtet hat, „die digitale Fassung des Buches auf seinem Server für 20 Jahre zu bewahren“. Die Bibliotheken, von denen Google die zu scannenden Bücher bekam, erhalten ein digitales Archivexemplar. Aber damit wird doch Google zum Verleger, nicht die „Bibliotheken“. Manche europäischen Länder behandeln e-books wie gedruckte Bücher mit reduziertem Mehrwertsteuersatz. Dem widerspricht die EU-Gesetzgebung (Seite 211). Es geht also um die Existenz der Bibliotheken, deren Ausleih- funktion zunehmend von den privaten Verla- gen von On-leihe bis Amazons Kindle Unlimi- ted übernommen werden. „Ob die Bibliotheken überhaupt eine Chan- ce in der Gesellschaft haben?“ (Seite 218). Dies wird in hohem Maße von der Rechtsprechung der kommenden Jahre abhängen und davon, welche Argumente die Bibliotheksfachleute Vorbringen werden. In diesem Buch wird argu- mentiert: „Die grundlegende Aufgabe der Bibliothekare ist, den freien Zugangzu Infor- mationen zu ermöglichen.“ Schon A. von Harnack hat 1926 die Bibliothekswissenschaft als Nationalökonomie des Geistes definiert, was deutlich macht, warum sich Bildung und wirtschaftliche Prosperität wechselseitig bedin- gen. Welchen Beitrag die Bibliothekare dazu leisten können und dürfen, wird sich zeigen.

Walther Umstätter